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Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater

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Hier entsteht ein umfassender Beitrags- und Bedingungsvergleich zur Vermögensschaden - Haftpfllichtversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte.

Schadenbeispiel aus der Vermögensschaden -Haftpfllichtversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte:
Fehlerhafte Auskunft, Mangelhaft erstellte Verträge, Verspätete Einlegung von Rechtsmittlen, Verjährenlassen von Forderungen, Frist- und Terminversäumisse, ...


Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten nach §§ 33, 57 StBerG sowie die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen.

Was erhält der Kunde im Schadensfall?

Bei einer Schadenmeldung wird zunächst geprüft, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht und ob dieser eine versicherte Tätigkeit betrifft. Unberechtigte Schadensersatzforderungen wehren wir ab und übernehmen dazu auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Berechtigte Schadensersatzforderungen werden bezahlt.

Bis zu welcher Höhe leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, ersetzt die Versicherung dem Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Wonach richtet sich die Höhe der vertraglichen Deckungssumme?

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Steuerberater 250.000 Euro pro Versicherungsfall (maximal eine Mio. Euro pro Versicherungsjahr). Verwendet ein Steuerberater allgemeine Auftragsbedingungen mit einer Haftungsbegrenzung auf eine Mio. Euro, muss die Deckungssumme eine Mio. Euro pro Versicherungsfall (maximal zwei Mio. Euro pro Versicherungsjahr) betragen. Darüber hinaus wird bei der Wahl der Versicherungssumme Ihr individueller Bedarf oder Ihr Wunsch berücksichtigt.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.

Haben Sie Fragen zu Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung für Steuerberater oder Rechtsanwälte wenden Sie sich bitte vorab an:
Versicherungsbüro Sailer
Dr. Bernhard Sailer
Döbelestr. 11, 78462 Konstanz
Tel. 07531 / 81992 - 0
Fax. 07531 / 81992 -30
Email: b.sailer@vbsailer.de

 

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